Expertenrat

Kommt das Baukindergeld auch in Frage, wenn einem Miteigentümer (kein Haushaltsmitglied!) eine weitere Wohnimmobilie gehört?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Nils S. am 10.06.2020 

Einem Miteigentümer gehört eine Wohnimmobilie, dieser Miteigentümer zieht allerdings nicht mit in das neue Haus. Keinem Haushaltsmitglied gehört eine Immobilie, besteht Anspruch auf Baukindergeld?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Entscheidend für das Baukindergeld ist, ob bei Haushaltsmitgliedern schon Wohneigentum vorhanden ist. Ist das nicht der Fall, kommt das Baukindergeld in Frage. Der Haushalt muss für die Förderung zu mindestens 50 % Miteigentümer geworden sind.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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