Einem Miteigentümer gehört eine Wohnimmobilie, dieser Miteigentümer zieht allerdings nicht mit in das neue Haus. Keinem Haushaltsmitglied gehört eine Immobilie, besteht Anspruch auf Baukindergeld?
Entscheidend für das Baukindergeld ist, ob bei Haushaltsmitgliedern schon Wohneigentum vorhanden ist. Ist das nicht der Fall, kommt das Baukindergeld in Frage. Der Haushalt muss für die Förderung zu mindestens 50 % Miteigentümer geworden sind.
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