Ich werde die Wohnung diesen Monat kaufen. Aber die Wohnung ist vermietet und der Mieter hat 8 Monate Kündigenzeit. Kann ich mich für das Baukindergeld registrieren und es bekommen?
Ja, auch beim Kauf einer vermieteten Wohnung ist das Baukindergeld möglich. Wichtig ist: Sie können sich jetzt noch nicht für das Baukindergeld registrieren! Den Antrag auf Baukindergeld können Sie erst nach Ihrem Einzug stellen, wenn die Meldebescheinigung vorliegt. Die Antragstellung ist dann bis 6 Monate nach Ihrem Einzug möglich, spätestens bis 31.12.2023.
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