Expertenrat

Wir haben im Dezember 2017 eine Eigentumswohnung gekauft. Steht der genaue Stichtag für das Baukindergeld schon fest?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Markus G. am 13.07.2018 

Meine Frau und ich haben am 22.12.2017 einen Notartermin zum Erwerb einer Eigentumswohnung wahrgenommen und den Kaufvertrag unterschrieben. Natürlich ist die Immobilie damit noch nicht in unseren Besitz übergegangen. Dies geschah erst mit der Auflassung bzw. der Kaufpreisfälligkeit. Und hier ist die Frage, ob die Unterzeichnung als Erwerb einer Immobilie gilt oder erst die tatsächliche Übernahme des Besitzes. Meine Frage ist, ob in einem solchen Fall schon abschließend feststeht, welches Datum hier definitiv als Stichtag gilt?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ja, nach allem, was wir bisher wissen, bleibt es für das Baukindergeld beim Stichtag "Datum Kaufvertrag" bzw. bei einem Neubau zählt die Baugenehmigung. Die tatsächliche Übernahme oder der Besitzübergang spielen dabei keine Rolle.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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