Meine Frau und ich haben am 22.12.2017 einen Notartermin zum Erwerb einer Eigentumswohnung wahrgenommen und den Kaufvertrag unterschrieben. Natürlich ist die Immobilie damit noch nicht in unseren Besitz übergegangen. Dies geschah erst mit der Auflassung bzw. der Kaufpreisfälligkeit. Und hier ist die Frage, ob die Unterzeichnung als Erwerb einer Immobilie gilt oder erst die tatsächliche Übernahme des Besitzes. Meine Frage ist, ob in einem solchen Fall schon abschließend feststeht, welches Datum hier definitiv als Stichtag gilt?
Ja, nach allem, was wir bisher wissen, bleibt es für das Baukindergeld beim Stichtag "Datum Kaufvertrag" bzw. bei einem Neubau zählt die Baugenehmigung. Die tatsächliche Übernahme oder der Besitzübergang spielen dabei keine Rolle.
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