Meine Partnerin und ich (nicht verheiratet) haben 2019 eine Wohnung gekauft, die zu 1/6 ihrem Vater gehört hat (im Rahmen einer Erbengemeinschaft). Die Wohnung gehört uns nun jeweils zu 50 %, Finanzierung usw. läuft allein auf mich. Hätten wir Anspruch auf Baukindergeld oder ist dies wegen des Erwerbs aus der direkten Verwandtschaft nicht möglich? Zumindest bei mir wäre ja keine direkte Linie vorhanden.
Auch wenn Sie nicht in gerader Linie mit dem Vater Ihrer Partnerin verwandt sind, so gelten Sie doch als gemeinsamer Haushalt. In den Förderbedingungen der KfW zum Baukindergeld heißt es dazu: "Nicht gefördert werden: [...] der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie (zum Beispiel: Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern)." Damit kommt die Förderung für Sie leider nicht in Frage.
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