Wir mussten aufgrund einer Stichprobe noch weitere Dokumente wie notarielle Kaufverträge bei der KFW einreichen und nun wurde uns der Zuschussvertrag gekündigt. Begründung ist, dass wir die Kaufverträge für unsere alte Wohnung und das neue Haus an einem Tag gemacht haben. In den Richtlinien heißt es doch, man darf kein Eigenheim besitzen, da steht aber nirgendwo, dass die Verträge nicht an einem Tag unterschrieben werden dürfen!?
Tatsächlich ist so, dass für das Baukindergeld mindestens ein Tag zwischen Verkauf und Kauf einer Wohnimmobilie liegen muss (es gilt jeweils das Datum des Notartermins). Gibt es bei den Terminen Überschneidungen - zum Beispiel weil Verkauf und Kauf am gleichen Tag stattfinden - ist das Baukindergeld nicht möglich.- Die KfW wertet es dann so, dass am Tag des Kaufs noch Wohneigentum vorhanden war.
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