Wir haben eine schon bewohnte Wohnung gekauft. Der Vertrag wurde im November 2017 unterzeichnet. Allerdings ist das Datum des eigentlichen Kaufs erst 01.10.2018. Ist da wirklich das Datum des Kaufvertrages ausschlaggebend?
Stichtag für die Beantragung des Baukindergeldes ist der Tag des Kaufvertrages. Bei einem Neubau ist es das Datum der Baugenehmigung. Als Grenze gilt dabei der 01. Januar 2018. Haben Sie den Kaufvertrag früher abgeschlossen oder den Bauantrag früher gestellt, bekommen Sie die Mittel voraussichtlich nicht.
Bitte beachten Sie: Die kompletten Förderrichtlinien sind noch nicht veröffentlicht, sodass wir Ihre Frage nur nach dem jetzigen Stand der Informationen beantworten können.
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