Wenn ich 2019 den Antrag für Baukindergeld stelle da wird das Einkommen für 2017 und 2016 angerechnet. In dieser Zeit war ich aber noch Single ! (geheiratet in 2018) Wird jetzt nur mein Einkommen angerechnet oder auch das von meinem Ehemann denn ich in 2017 und 2016 noch gar nicht kannte?
Auch wenn Sie die Antragstellerin sind - das Baukindergeld beantragen Sie ja nicht allein, sondern für Ihren Haushalt. Entsprechend zählt auch das Haushaltseinkommen. In den KfW-Förderbedingungen heißt es dazu: "Zum Haushaltseinkommen zählen die Einkommen des Antragstellers und Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft." Ermittelt wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang.
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