Ich und mein Mann haben 2005 geheiratet und eine Eigentumswohnung gekauft (ebenfalls 2005) , 2007 kam meine Tochter zur Welt und 2009 haben wir unsere Wohnung verkauft da es leider ein Fehlkauf war. Wir haben solange die Eigenheimzulage und zwei Jahre für meine Tochter die Kinderförderung bekommen. Nach dem Verkauf gab es natürlich nichts mehr. Jetzt wohnen wir schon seit 9 Jahren in Miete und haben im Dezember 2017 unseren Kaufvertrag für Baugrundstück unterschrieben, wo aber drinsteht dass wir erst ab Januar 2018 bauen dürfen. Meine Frage wäre, würden wir noch Baukindergeld bekommen, da wir nur 4 Jahre Eigenheimzulage bekommen haben, für meine Tochter nur zwei Jahre? Vor allem habe ich 2011 noch ein weiteres Kind bekommen, das gar keine Förderung bekommen hat? Wie sieht es mit dem Kaufvertrag aus, gilt er jetzt oder doch nicht?
Bisher sind zum Baukindergeld leider nur die Eckdaten veröffentlicht, so dass wir alle Ihre Fragen noch nicht beantworten können. Bei Neubauten wird wohl das Datum der Baugenehmigung maßgebend sein. Wenn Sie diese erst 2018 erhalten haben, sollte es mit der Förderung klappen. Auch die Eigentumswohnung, die Sie noch ohne Kinder gekauft haben, sollte nach jetzigem Stand der Informationen kein Hindernis sein. Wie es sich mit der Förderung verhält, wenn man schon die Eigenheimzulagen erhalten hat, wissen wir allerdings leider noch nicht.
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