Expertenrat

Mein Mann hat 2011 ein Haus von seinen Eltern geerbt, jetzt haben wir ein größeres Haus gekauft. Besteht ein Anspruch auf das Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Annika H. am 21.05.2018 

Mein Mann hat 2011 ein Haus von seinen Eltern geerbt. Nach dem Grundbuch ist er alleiniger Eigentümer. Wir leben dort bereits seit 2008. 2010 ist unser 1. gemeinsames Kind geboren. Das Haus ist mittlerweile zu klein geworden, sodass wir nun 2018 ein gemeinsames Haus gekauft haben. Besteht wohl ein Anspruch auf das Baukindergeld?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Inwieweit sich ein Hauserbe auf das Baukindergeld auswirkt, wissen wir leider noch nicht. Bisher sind nur die Eckdaten der Förderung bekannt, für alle Details müssen wir auf das Gesetz und die Förderrichtlinien warten.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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