Ich hätte eine Frage zum Baukindergeld. Es darf laut den Voraussetzungen der KfW keine zur Dauernutzung vorhanden Immobilie vorhanden sein (pro Haushalt, Stichtag Baugenehmigung). Meine Frage ist nun: zählt eine vorhandene Studentenwohnung auch als "schädlicher" Vorbesitz? Es geht im genauen um ein 1-Zimmer-Apartment mit Küche/Bad. Die Küche ist Teil des Zimmers, das Bad ist ein separater Raum. Größe 25m². Das Zimmer wird nicht dauerhaft genutzt, sondern nur während des Studiums, das heißt während der Semesterferien (ca. 4 Monate pro Jahr) nicht. Ist der Besitz einer solchen Immobilie schädlich für die Beantragung des Baukindergelds?
Soweit wir wissen, zählt auch ein 1-Zimmer-Appartment als Wohneigentum und ist damit ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Ausnahmen sind nur bei einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus vorgesehen.
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