Expertenrat

Welche Steuerbescheide müssen wir vorlegen, wenn wir den Antrag auf Baukindergeld 2020 stellen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Joachim M. am 04.01.2020 

Meine Frau und ich haben im Jahr 2018 die Baugenehmigung für unser EFH erhalten und sind im November 2019 eingezogen. Die Meldebestätigung lautet ebenfalls auf November 2019. Nun stellen wir den Antrag auf Baukindergeld aber erst im Januar 2020. Müssen wir dann also die Einkommensnachweise für 2016+2017 oder für 2017+2018 erbringen? Ich frage, da wir in 2016+2017 die Grenze von 90.000 nicht überschritten haben, allerdings in 2017+2018 schon. 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Maßgeblich für das Baukindergeld sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. Wenn Sie Ihren Antrag auf Baukindergeld 2020 stellen, müssen Sie die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren 2017 und 2018 einreichen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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