Ist es möglich beim Zukauf einer Doppelhaushäfte zur bereits bewohnten (in Besitz befindenden) und entsprechendem Umbau zu einem durchgehenden Wohnraum Baukindergeld und eine KfW-Förderung (Haus KfW-55) zu erhalten?
Das Baukindergeld kommt in diesem Fall leider nicht in Frage, weil Sie mit der anderen Doppelhaushälfte ja schon Wohneigentum besitzen. Damit ist eine Förderung aufgrund der Voreigentumsregelung ausgeschlossen.
Möglich ist dagegen eine Förderung für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55. Dabei können Sie wählen zwischen einem Förderkredit (bis zu 120.000 Euro mit bis zu 48.000 Euro Tilgungszuschuss) im KfW-Programm 151/152 und einem Sanierungszuschuss in Höhe von maximal 48.000 Euro im KfW-Programm 430.
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