Wir werden Ende November 2018 ein Haus kaufen. Das Haus ist im Moment noch voll vermietet und wir müssten auf Eigenutzung die Mieter kündigen. Diese haben eine Kündigungsfrist von 9 Monaten. Danach werden wir dort einziehen (Oktober 2019). Haben wir dann noch Anspruch auf das Baukindergeld?
Ja, Sie können auch dann noch Baukindergeld erhalten, denn Sie erwerben das Haus ja zur eigenen Nutzung. Den Antrag auf Baukindergeld können Sie dann allerdings erst nach Ihrem Einzug stellen.
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