Expertenrat

Baukindergeld: Wann wäre der früheste Kauftermin nach dem Verkauf meiner Eigentumswohnung?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Adriano B. am 22.06.2020 

Ich habe eine Eigentumswohnung die ich verkaufen möchte, ich habe auch schon einen Käufer und wir hatten auch schon einen Notartermin für den Kaufvertrag, der schon unterschrieben ist. Ich möchte mir ein Einfamilienhaus kaufen, wann kann ich dafür zum Notar? Erst wenn ich aus dem Grundbuch für meine Eigentumswohnung gelöscht bin, oder geht das schon jetzt ?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Wir vermuten, es geht bei Ihrer Frage um das Baukindergeld? Mit dem Kauf des Einfamilienhauses müssen sie nicht warten, bis Sie aus dem Grundbuch gelöscht sind. Für den Verkauf gilt der Stichtag des Notartermins. Wenn Ihr Notartermin für den Verkauf schon stattgefunden hat und der Kaufvertrag unterschrieben ist, können Sie ab dem folgenden Tag neues Wohneigentum kaufen. Wichtig ist nur, dass Verkauf und Kauf nicht am gleichen Tag stattfinden, sondern mindestens ein Tag dazwischen liegt.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung