Ich habe eine Eigentumswohnung die ich verkaufen möchte, ich habe auch schon einen Käufer und wir hatten auch schon einen Notartermin für den Kaufvertrag, der schon unterschrieben ist. Ich möchte mir ein Einfamilienhaus kaufen, wann kann ich dafür zum Notar? Erst wenn ich aus dem Grundbuch für meine Eigentumswohnung gelöscht bin, oder geht das schon jetzt ?
Wir vermuten, es geht bei Ihrer Frage um das Baukindergeld? Mit dem Kauf des Einfamilienhauses müssen sie nicht warten, bis Sie aus dem Grundbuch gelöscht sind. Für den Verkauf gilt der Stichtag des Notartermins. Wenn Ihr Notartermin für den Verkauf schon stattgefunden hat und der Kaufvertrag unterschrieben ist, können Sie ab dem folgenden Tag neues Wohneigentum kaufen. Wichtig ist nur, dass Verkauf und Kauf nicht am gleichen Tag stattfinden, sondern mindestens ein Tag dazwischen liegt.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.