Expertenrat

Wir erwarten aktuell Nachwuchs. Welche Möglichkeiten haben wir beim Baukindergeld, wenn wir schon 2018 eine Immobilie gekauft haben?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Nhung  H. am 01.06.2020 

Mein Mann und ich haben in 2018 eine Immobilie erworben (kinderlos bei Erwerb). Diese Immobilie wird aktuell an meine Eltern vermietet. Diesen Monat erwarten wir Nachwuchs und überlegen für uns ein Eigenheim zu kaufen? So wie ich es verstehe würde uns kein Baukindergeld zustehen, da wir ja schon vorher ein Eigentum haben, aber wie würde es bei folgenden Szenarien ablaufen?

1. wir verkaufen vorher das Eigentum an meine Eltern, bevor wir ein neues erwerben.

2. wir ziehen selber in das vermietete Haus ein.

Oder wird das erste Eigentum gar nicht gerechnet, da wir sowieso es nur vermietet hatten und noch keine Kinder hatten?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ihr vorhandenes Wohneigentum zählt auf jeden Fall, auch wenn Sie es kinderlos erworben haben. Ihre Szenarien funktionieren beide:

1. Sie können das vorhandene Wohneigentum an Ihre Eltern verkaufen. Das muss unbedingt vor dem Kauf der neuen Immobilie erfolgen (Stichtag Notartermin), damit das Baukindergeld in Frage kommt. Die Stichtage Verkauf und Neukauf/Baugenehmigung dürfen sich nicht überschneiden.

2. Wenn Sie jetzt selbst in die 2018 gekaufte Immobilie einziehen, können Sie nach Ihrem Einzug und Ummeldung den Antrag auf Baukindergeld stellen. Bitte achten Sie in diesem Fall darauf, dass Sie den Antrag erst nach Geburt des Kindes stellen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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