Expertenrat

Bekommen wir Baukindergeld trotz Eigentumswohnung?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Christian R. am 19.09.2018 

Baukindergeld trotz Eigentumswohnung ? Ich habe 2010 eine Eigentumswohnung gekauft. Nun wollen wir bauen. Wenn wir die Eigentumswohnung verkaufen bevor wir den Bauantrag stellen bekommen wir dann das Baukindergeld? Bei der Frage von Klaus K. am 14.09.2018: Sehe ich das richtig, dass eine vorhandene Immobilie verkauft sein muss, bevor man die Immobilie kauft, für die man Baukindergeld haben möchte?  haben Sie geantwortet: “ja das geht“ Bei der Frage von Tom H. am 13.09.2018 (Ersterwerb) haben Sie geantwortet: “Ersterwerb ist eindeutig es gibt kein Baukindergeld“. Für mich wiedersprechen sich die Antworten. 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Die Frage von Tom H. bezog sich auf die beim Baukindergeld ursprünglich zugrunde gelegte Definition von Ersterwerb als Familie. Diese gibt es jetzt in den Förderbedingungen der KfW nicht mehr - d.h. wer zum Zeitpunkt der Antragstellung eine weitere Wohnimmobilie besitzt, erhält keine Förderung. Inzwischen hat die KfW in ihren FAQ den Sachverhalt konkretisiert: Wer seine Wohnimmobilie verkauft und dann neu baut/kauft, kann den Zuschuss erhalten. Verkauf und Kauf dürfen sich aber nicht überschneiden, d.h. zum Stichtag (Kaufvertrag/Baugenehmigung) darf man keine weitere Immobilie besitzen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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