Wir haben unseren Kaufvertrag im September 2017 unterschrieben, der Kaufpreis ist allerdings zum 31.1.2018 vereinbart worden. Sind wir dann förderberechtigt oder gilt das Datum der Unterschrift des Kaufvertrages?
Nach allem, was jetzt über das Baukindergeld bekannt ist, wird das Datum des Kaufvertrags maßgebend sein (beim Neubau Datum der Baugehmigung).
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.