Baukindergeld: Wir haben unser Haus im letzten Jahr fertig gestellt und sind dann auch eingezogen. So wie ich das verstehe bekommen wir dann nichts. was ist denn eigentlich ausschlaggebend, der Tag des Baubeginns oder der Tag der Fertigstellung?
Wenn Ihr Haus bereits 2017 fertiggestellt wurde, werden Sie das Baukindergeld voraussichtlich leider nicht beantragen können. Da das entsprechende Gesetz mit den Förderrichtlinien aber wohl erst im Juni verabschiedet wird, kennen wir die ausschlaggebenden Kriterien bisher auch noch nicht. Wir vermuten, dass für das Datum zum Beispiel die Beurkundung des notariellen Kaufvertrages oder das Datum der Baugenehmigung maßgeblich sein könnten.
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