Da ich durch den Tod meines Vaters zu 1/24 Miteigentümer einer Immobilie bin, die ich nie nutzen werden kann, stellt sich nun die Feage, ob wir das Baukindergeld bekommen, wenn mein Freund den bevorstehenden Wohnungskauf alleine tätigt. Falls dies auch nicht möglich sein sollte, kann ich mein 1/24 "abstoßen" um für die Förderung in Frage zu kommen oder wäre das ein unnötiger Gang zum Notar?
Auch wenn Ihr Freund die Wohnung allein kauft, sind Sie ein gemeinsamer Haushalt, so dass das Baukindergeld nicht möglich ist. In Frage kommt die Förderung nur dann (Einhaltung der anderen Förderbedingungen vorausgesetzt), wenn Sie Ihren Anteil an der Immobilie verkaufen oder an jemanden anderen übertragen, der nicht in Ihrem Haushalt lebt - und zwar vor dem Kauf der Wohnung. Zwischen Verkauf und Kauf muss mindestens ein Tag liegen, es gilt jeweils das Datum des Notartermins.
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