Wir sind verheiratet und haben zwei Kinder (Mitte 2014 und Anfang 2018 geboren). Wir planen gerade den Neubau eines Einfamilienhaus. Der Bauvertrag wurde im Mai 2018 unterschrieben. Wir warten derzeit auf die Baugenehmigung. Derzeit leben wir zur Miete. Wir haben allerdings 2015 jeweils eine Wohnung geerbt, die wir vermieten. Eigentümer sind wir allerdings nicht als Familie, sondern jeder für sich. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld?
Inwieweit sich geerbte Wohnungen auf den Anspruch auf Baukindergeld auswirken, wissen wir leider noch nicht. Die ausführlichen Förderrichtlinien sind leider noch nicht veröffentlicht. Wir hoffen, dass diese bis Ende Juli vorliegen.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.