Es geht um einen Werkvertrag mit einem Generalunternehmer: Ist es rechtlich korrekt, wenn hinsichtlich der vom AN zu stellenden 5%igen Sicherheitsleistung auf die 5%ig Schlussrate im Zahlungsplan verwiesen wird? Sind das nicht zwei paar verschiedene Schuhe? Die Schlussrate beinhaltet doch nur die letzten offenen Posten, oder nicht? Eine Sicherheitsleistung für mich als AG ist es doch nur, wenn ich diese nach der 1. Abschlagszahlung einbehalte? Welche Alternativen hat der AN für die zu stellende Sicherheitsleistung, die mich nicht benachteiligen?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in diesem Rahmen keinen Rechtsrat zu Verträgen geben können, die wir nicht kennen. Bei allen Verträgen rund um den Hausbau und Hauskauf raten wir immer, diese von einem spezialisierten Anwalt checken zu lassen. Das ist sowohl online möglich als auch über bestimmte Verbraucherschutzverbände wie zum Beispiel den Verband privater Bauherren.
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