Wir haben im Dezember 2016 einen Hausbauvertrag mit einem Fertighausunternehmen unterzeichnet und im Anschluss daran im Juli 2017 separat ein Grundstück von der Gemeinde erworben. Beide Erwerbe sind losgelöst voneinander geschehen. Die Planung hat ziemlich lange gedauert, so dass wir im August 2018 die Baugenehmigung erhalten haben. Sind wir damit für das Baukindergeld qualifiziert?
Ja, beim Bau eines Fertighauses gilt das Datum der Baugenehmigung für das Baukindergeld.
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