Meine Frau und ich bauen das Haus meiner Schwiegereltern um. Die Baugenehmigung wurde uns im November 2020 erteilt. Der Notartermin zwecks Eigentumsumschreibung fand im Dezember 2020 statt. Im Haus sollen zuküfntig zwei Wohneinheiten entstehen, eine für meine Schwiegerelter und eine für uns. Meine Schwiegereltern bleiben während des Umbau im Haus wohnen. Wir würden nach der Fertigstellung dort einziehen, die wahrscheinlich Ende 2021, spätestens im Frühjar 2022 erfolgt. Verstehe ich das richtig, dass es für den Anspruch auf das Baukindergeld ausreicht, wenn wir im Frühjahr 2022 einziehen uns dann direkt ummelden und anschließend (spätestens 6 Monate nach Meldebestätigung) den Antrag für das Baukindergeld stellen?
Grundsätzlich ist das richtig: Nach einem Einzug im Frühjahr 2022 kann noch ein Antrag auf Baukindergeld gestellt werden. Allerdings kommt die Förderung in Ihrem Fall wahrscheinlich dennoch nicht in Frage, weil sie eine bestehende Immobilie umbauen. Das Baukindergeld gibt es für den Kauf oder Bau von Wohneigentum, Umbauten und Anbauten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.