Wir haben innerhalb einer Baugruppe ein Haus gebaut, das nun in eine WEG umgewandelt wurde, sodass die einzelnen Eigentümer nach Einzug in diesem Frühjahr Ihre Baukindergeldanträge stellen können. Bei Kauf des Grundstückes 2016 existierte für dieses schon eine Baugenehmigung von 2014 vom Vorbesitzer. Sie war aber in der bestehenden Form nicht mehr ausreichend. Aufgrund behördlicher Auflagen und weitreichender Änderungen musste ein Nachtrag gestellt werden, der uns dann im Mai 2018 bewilligt wurde. Können wir nun auf Basis dieses Nachtrags einen Antrag bei der KfW stellen?
Das ist vermutlich nicht möglich. Denn auch nach einer Nachtragsgenehmigung ist der ursprüngliche Bauantrag ausschlaggebend für das Baukindergeld. Diesen haben Sie bereits im Jahr 2016 und damit vor dem Beginn der Förderung erhalten.
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort auf meine Frage.
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