Wir haben ein Haus, wo wir im Dachgeschoss durch zwei durchgehende Gauben mehr Wohnfläche schaffen wollen. Jetzt haben wir aber das Problem dass die Wohnfläche dadurch von der Geschossflächenzahl des Grundstückes zu groß werden würde. Gibt es da ne Möglichkeit zu erreichen, z.B. wenn wir unter einer Raumhöhe von 2,30 m bleiben würden, dass das Geschoss nicht als Vollgeschoss angenommen werden würde und dadurch nicht in der Geschossflächenzahl mit angerechnet werden muss?
Sie schreiben, dass Sie für mehr Wohnfläche ausbauen, das heißt sicher, dass im Dachgeschoss ständig bewohnte Räume entstehen. Dann haben Sie leider keinen großen Spielraum bei der Raumhöhe, denn die Bauordnungen schreiben für ständig bewohnte Räume eine Mindesthöhe von in der Regel 2,30 Metern für mindestens die Hälfte der Grundfläche vor. Raumhöhen unter einem Meter werden bei der Flächenberechnung nicht berücksichtigt.
Trotzdem muss das Dachgeschoss nicht zwingend als Vollgeschoss gewertet werden! Bitte werfen Sie unbedingt einen Blick in Ihre Landesbauordnung. Dort können Sie die jeweilige Vollgeschoss-Definition nachlesen, oft gibt es eine Sonderregelung für Geschosse im Dachraum, die nur unter bestimmten Bedingungen als Vollgeschoss gelten.
Bringt auch das keine Lösung, kann vielleicht ein Architekt mit einer cleveren Planung weiterhelfen.
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