Expertenrat

Aufgrund des Rohstoffmangels wurde die Stärke unserer Untersohlendämmung verändert. Das Bauamt besteht jetzt auf einem Baustopp und neuem Bauantrag. Was können wir tun?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Nicole B. am 03.06.2021 

Aufgrund des Rohstoffmangels wurde bei uns statt einer 5 cm Untersohlendämmung eine 10 cm Dämmung verwendet. Leider kam das bei einem Telefonat mit dem Bauamt raus, was jetzt sagt: Baustopp! Neuer Bauantrag. Ist das rechtens? Wegen 5 cm? Wir liegen immer noch im Bplan. Ich fühle mich so schikaniert. Ausserdem zieht das Kosten nach sich, die aufgrund des Rohstoffmangels ins unermessliche wachsen können. Ich habe solche Angst, alles zu verlieren. Mein Haus jetzt und auch das neue Haus.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ergeben sich während der Bauausführung Änderungen, die mit der ursprünglichen Baugenehmigung nicht vereinbar sind, ist teilweise tatsächlich eine sogenannte Tekturgenehmigung oder Tekturbaugenehmigung erforderlich. Eine solche Tekturgenehmigung wird immer dann erteilt, wenn es sich um Änderungen bei kleineren Details oder geringfügige Abweichungen von der ursprünglichen Baugenehmigung handelt.

Mit einem förmlichen Änderungs- (Tektur-) Verfahren lässt sich Ihre Situation hoffentlich schnell klären, so dass der Baustopp zügig aufgehoben werden kann.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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