Als entscheidendes Datum bei einem Bau in Eigenregie zählt das Datum der Baugenehmigung, wie wir verstanden haben. Wir haben einen Bauantrag in Bayern bei der zuständigen Kommune eingereicht und deren Zustimmung erhalten. Im weiteren Schritt wird eine Prüfung durch das zuständige Landratsamt gemacht. Aufgrund von Kapazitätsengpässen werden wir das Ergebnis erst nach dem 31.03.2021 erhalten. Gilt die Baugenehmigung rückwirkend zum Eingangsdatum des Bauantrags bei der zuständigen Kommune oder zählt das Datum, an dem die Baugenehmigung nach allen Prüfungen von der final entscheidenden Behörde erstellt und verschickt wurde?
Für das Baukindergeld gilt das Datum der Erteilung der Baugenehmigung. Das Eingangsdatum des Bauantrags spielt keine Rolle für die Förderung und kann auch nicht rückwirkend berücksichtigt werden.
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