Wir möchten im Jahr 2019 ein unvermietetes Haus kaufen, das Haus sanieren und zunächst befristet bis zum Sommer 2023 zwischenvermieten, da unsere Mietwohnung aktuell für die Kinder noch geeigneter ist. Im Jahr 2023 möchten wir dann in das Haus einziehen. Erhalten wir dann trotz der Zwischenvermietung noch das Baukindergeld (für 10 Jahre)?
Ja. Der Antrag auf Baukindergeld muss spätestens drei Monate nach Einzug im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Eine Antragstellung auf Baukindergeld ist bis maximal 31.12.2023 möglich. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet worden sein. Eine Vermietung vor Antragstellung ist förderunschädlich. Die neu erworbene Wohnimmobilie muss zum Stichtag (Datum bei Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages) die einzige Wohnimmobilie des Haushalts sein.
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