Expertenrat

Wir wünschen uns ein Eigenheim, mein Mann hat aber Residenzpflicht in einem Pastorat. Kommt das Baukindergeld dennoch in Frage?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Vanessa M. am 09.03.2021 

Wir sind eine Pastorenfamilie mit 5 kleinen Kindern und wohnen zur Miete in einem Pastorat. Wir wünschen uns eine Eigenheim, mein Mann hat aber Residenzpflicht in dem Pastorat. Was müssten wir tun, damit wir trotzdem das Baukindergeld bekommen und damit ein Eigenheim bauen bzw. kaufen könnten?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Grundsätzlich käme das Baukindergeld auch in Ihrem Fall in Frage - so könnte die Familie mit Hauptwohnsitz im Eigenheim gemeldet sein und Ihr Mann zusätzlich seine Dienstwohnung zur Miete nutzen. Allerdings sind die Fristen für das Baukindergeld schon fast abgelaufen: Um die Förderung noch zu erhalten, muss der Kaufvertrag bzw. die Baugenehmigung bis spätestens 31.03.2021 datieren. Aber auch danach gibt es noch Möglichkeiten der Förderung. Viele Bundesländer bieten Familien mit Kindern eine Unterstützung beim Hausbau/Hauskauf an.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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