Expertenrat

Können wir Baukindergeld beantragen, wenn wir schon ein Grundstück mit Abrissobjekt besitzen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Tom M. am 23.03.2021 

Wir besitzen ein Grundstück mit einem unbewohnbaren Haus (Abrissobjekt). Wir haben nun die Möglichkeit ein anderes Grundstück mit Einfamilienhaus zu erwerben und würden für diesen Kauf gern das Baukindergeld beantragen. Wird unser altes Grundstück mit dem Abrissobjekt als Wohnimmobilie gewertet und können wir dadurch kein Baukindergeld beantragen? Würde ein kurzfristiger Abriss des unbewohnbaren Hauses die Situation verändern? Bis wann müsste das Haus in diesem Fall abgerissen sein?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Grundsätzlich ist das Baukindergeld auch in so einer Konstellation möglich. Allerdings wird dafür die Zeit etwas knapp, denn das letztmögliche Datum für einen Kaufvertrag ist der 31.03.2021: Wenn ein Gebäude abgerissen und auf einem anderen Grundstück ein neues Wohnobjekt erworben wird, muss der Abriss vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages erfolgt sein (analog zur allgemeinen Voreigentumsregelung beim Baukindergeld).

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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