Ich besaß mit meinen beiden Schwestern als Erbengemeinschaft das Wohnhaus unserer verstorbenen Eltern. Nun hat meine Nichte mit Ihrem Ehemann dieses Haus gekauft. Sie haben es also zu 2/3 von Onkel + Tante der Käuferin und zu 1/3 von der Mutter der Käuferin gekauft. Kann nun die KfW das Baukindergeld verweigern? Obwohl sie über 50% von "Nichteltern" gekauft haben?
Tatsächlich kann das leider passieren. Soweit wir wissen gilt das Baukindergeld-Ausschlusskriterium "Kauf von Verwandten in gerader Linie" auch beim Kauf von einer Erbengemeinschaft.
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