Wir beabsichtigten, eine Scheune bei meinen Schwiegereltern umzubauen und als unseren Wohnraum zu nutzen. Teile des Grundstücks werden meiner Frau übertragen, weiterer Grundbesitz liegt nicht vor. Für den geplanten Umbau wurde bereits eine Baugenehmigung erteilt. Diese liegt uns vor. Besteht in diesem Fall eine Möglichkeit, Baukindergeld zu beziehen? Die Umbaumaßnahmen werden Ende 2020 beginnen.
Sofern Sie alle weiteren Anforderungen erfüllen, können Sie Baukindergeld beantragen. Nach Rücksprache mit der KfW ist das möglich, da Sie ein Nichtwohngebäude selbst in ein Wohngebäude umbauen. Ob Sie das Grundstück von den Schwiegereltern bekommen haben oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
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