Können Sie mir sagen, ob es sich bei den Gehaltsobergrenzen, der ab April 2023 evtl. beginnenden Wohneigentumsförderung. (70.000 Euro bei zwei minderjährigen Kindern) um Brutto- oder Nettolohnbeträge handelt?
Bisher sind zu der neuen Wohneigentumsförderung 2023 erst wenige Eckpunkte bekannt. Es gibt derzeit weder detaillierte Informationen noch Förderrichtlinien, so dass wir Ihre Frage leider noch nicht beantworten können. Sobald mehr Details bekannt sind, werden wir diese auf dem Ratgeberportal und im Newsletter veröffentlichen.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.