Expertenrat

Haben wir Anspruch auf Baukindergeld, wenn wir ein bebautes Grundstück gekauft und darauf jetzt neu gebaut haben?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Judith B. am 04.01.2021 

Wir haben ein bebaute Grundstück im Juni 2017 gekauft und wohnen mit zwei Kindern seit März 2019 im dortigen Nebengebäude. Der Neubau begann im November 2019 und endete im Dezember 2020. Seit Januar 2021 wohnen wir im Neubau. Haben wir einen Anspruch auf das Baukindergeld?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Wenn auf dem 2017 gekauften Grundstück schon eine Wohnimmobilie stand, kommt das Baukindergeld aufgrund der Voreigentumsregelung für den Neubau leider nicht mehr in Frage.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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