Wir haben ein bebaute Grundstück im Juni 2017 gekauft und wohnen mit zwei Kindern seit März 2019 im dortigen Nebengebäude. Der Neubau begann im November 2019 und endete im Dezember 2020. Seit Januar 2021 wohnen wir im Neubau. Haben wir einen Anspruch auf das Baukindergeld?
Wenn auf dem 2017 gekauften Grundstück schon eine Wohnimmobilie stand, kommt das Baukindergeld aufgrund der Voreigentumsregelung für den Neubau leider nicht mehr in Frage.
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