Uns liegt ein Angebot für ein Grundstück mit Altbestand vor, dessen Haus nicht mehr nutzbar ist. Zwar ist das Baukindergeld noch nicht beschlossen, aber unsere Frage ist: Haben wir nach aktuellem Ermessen Anspruch auf Baukindergeld, wenn wir schon jetzt das Grundstück mit Altbestand erwerben, ohne darin zu leben, oder besteht nach aktuellem Stand ein Anspruch auf Baukindergeld für den Abriss/Neubau?
Wenn wir das nur wüssten... Natürlich können wir spekulieren, aber unser Ermessen hilft Ihnen am Ende leider nicht weiter. Wir verstehen das Dilemma, sehr viele Bauherren schieben derzeit ihren Hauskauf oder Hausbau auf, um die Förderung nicht zu verpassen. Klarheit über Ihre und viele andere Fragen haben wir aber leider erst, wenn das entsprechende Gesetz zum Baukindergeld verabschiedet ist. Wir hoffen, dass die neue Bundesregierung dieses schnell auf den Weg bringt!
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