Expertenrat

Unser Antrag auf Baukindergeld wurde schon 2021 genehmigt, jetzt werden von der KfW Unterlagen nachgefordert. Ist das üblich?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von V. N. am 05.01.2023 

Unser Antrag auf Baukindergeld wurde bereits im April 2021 genehmigt und wir haben schon 2x das Geld bekommen. Nun haben wir Post der KfW bekommen, die noch zusätzliche Informationen haben wollen. Z.B. die Wohnsituation vor dem Einzug in das geförderte Haus. Spielt es da eine Rolle, bzw. macht es dort einen Unterschied, ob wir vorher zur Miete oder z.B. Mietfrei bei den Eltern gewohnt haben? Auch wollen Sie nun die Geburtsurkunden der Kinder haben? Ist das üblich? Bisher habe ich nur gelesen, dass wenn es 1x genehmigt ist es für die 10 Jahre fix ist.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Das ist tatsächlich üblich und kein Grund zur Sorge. Die KfW prüft Anträge stichprobenartig nach, das betrifft nicht nur das Baukindergeld. Deshalb weist die KfW im Merkblatt Zuschussempfänger auch auf ihre Auskunft- und Informationspflichten hin, außerdem müssen wichtige Unterlagen 10 Jahre aufbewahrt werden. Ob Sie vorher bei den Eltern oder zur Miete gewohnt haben, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass Sie noch kein Wohneigentum hatten.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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