Meine Frau und ich haben bereits im Juni 2016 eine Wohnung gekauft. Unsere Tochter ist am 10.12.2016 auf die Welt gekommen. Hätten wir nun bei einem Hauskauf Anspruch auf Baukindergeld.
Nach allem, was wir bisher wissen, müssten Sie bei einem Hauskauf jetzt Anspruch auf Baukindergeld haben, denn die Wohnung haben Sie nicht als Familie erworben. Bitte beachten Sie: Die kompletten Förderrichtlinien sind noch nicht veröffentlicht, so dass wir Ihre Frage nur nach dem jetzigen Stand der Informationen beantworten können.
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