Expertenrat

Ist im Falle einer Adoption das Baukindergeld auch möglich, wenn die Frist nach Einzug überschritten wurde?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Martin M. am 12.06.2020 

Wir sind September 2019 in unser Haus eingezogen. Letzten Monat ist unser "Pflegesohn" mit Aussicht auf Adoption geboren worden und bei uns eingezogen. Nun sind die 6 Monate ja nach unserem Einzug vergangen. Bekommen wir trotzdem Baukindergeld, konnten es ja nicht vorher beantragen da es bei einer Adoption eher Glück im Unglück ist und wir nicht wussten ob wir überhaupt Eltern werden.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Die Fristen beim Baukindergeld sind für alle Familien gleich - egal ob leibliche Kinder oder Adoptivkinder in der Familie leben. Ist die Frist von 6 Monaten nach dem Einzug überschritten, ist die Förderung leider nicht mehr möglich.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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