Expertenrat

Welche Unterlagen muss ich bei einer Smart Home-Nachrüstung erhalten?

Unser Experte Verband Privater Bauherren e.V. antwortet

Frage von Josef N. am 04.08.2019 

Welche Unterlagen muss mir die Firma zur Verfügung stellen bei einer SmartHome Nachrüstung? Ausführung nach VOB.

Antwort von Verband Privater Bauherren e.V. 

Die Antwort gab VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag:

Die Nachrüstung, in welchem Umfang auch immer, ist kein Verbraucherbauvertrag. § 650n BGB - der Unterlagenherausgabeanspruch - greift also nicht. Die VOB/B sieht auch keine gesonderten Unterlagenherausgabeansprüche vor. Damit bleibt es bei der alten Problematik, die für den Verbraucherbau jedenfalls bzgl. der öffentlich-rechtlich erforderlichen Nachweise zu einer verbraucherschützenden Spezialregelung geführt hat, dem besagten § 650n BGB. Wenn der Vertrag nichts ausdrücklich regelt, dann ist das schlicht eine Frage des Einzelfalls. Die Bedienungsanleitungen der eingebauten Geräte werden noch wenig streitbefangen sein, bei weiteren Unterlagen steigt der Diskussionsaufwand.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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