Wir haben Mitte 2017 ein Baugrundstück gekauft und wurden Ende 2017 als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Den Vertrag mit einem Bauträger haben wir aber erst im Laufe des Jahres 2018 geschlossen. Nach Fertigstellung werden wir demnächst umziehen. Können wir Baukindergeld beantragen?
Relevant für das Baukindergeld ist das Datum, an dem Sie die Baugenehmigung erhalten oder die Bauanzeige gestellt haben. War dieser Stichtag im Jahr 2018, können Sie Baukindergeld beantragen.
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