Es geht um das BAFA-Förderprogramm "Heizen mit erneuerbaren Energien" im Neubau bis zum 31.12.2020. Ich habe Ende Dezember 2020 den Förderantrag für den Einbau einer effizienten Wärmepumpe im Neubau beim BAFA eingereicht. Baubeginn wird in der zweiten Jahreshälfte 2021 sein. Ich finde nirgendwo Angaben zu den Fristen, bis wann die Heizung nun eingebaut werden kann und bis wann der Nachweis beim Bafa hochgeladen werden kann. Haben Sie dazu Informationen? Ferner geht es um die Kosten zur Erschließung der Erdwärmequelle: Soweit ich es verstanden habe, werden auch die Kosten einer Tiefenbohrung mit 35% im Rahmen des Programms gefördert. Da diese Tiefenbohrung dennoch hohe Kosten verursacht, wäre die Alternative ein Ringgrabenkollektor. Hier würde ich aber aus Kostengründen die Slinkies selbst verlegen. Frage: Werden in diesem Fall die Kosten für den Erdaushub des Ringgrabens sowie die Materialkosten auch mit 35% gefördert?
In den Informationen zur Antragstellung/Förderverfahren beim BAFA heißt es dazu: "Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von uns anschließend den Zuwendungsbescheid. Dann haben Sie 12 Monate Zeit die Maßnahme umzusetzen (Bewilligungszeitraum). Sofern erforderlich, kann der Bewilligungszeitraum einmalig um weitere 12 Monate verlängert werden. Der formlose schriftliche Antrag auf Verlängerung muss innerhalb des im Zuwendungsbescheides festgesetzten Bewilligungszeitraumes gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine weitere Verlängerung ausgeschlossen. Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist der Verwendungsnachweis über das elektronische Formular auf unserer Internetseite einzureichen."
Zu den förderfähigen Kosten: Während Eigenleistungen nicht gefördert werden, gehören die Erschließungs- und Anschaffungskosten für Grabenkollektoren zu den förderfähigen Kosten. Wichtig für die Förderung ist, dass diese Posten dann auf den Rechnungen der entsprechenden Fachfirmen verzeichnet sind.
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