Ich habe im Juli 2018 das Haus meiner Mutter gekauft. Dafür wurde uns für unsere 2 Kinder Baukindergeld genehmigt. Die 1. Auszahlung war Ende März 2019. Wird uns nun das Baukindergeld wieder abgesprochen, da ja mit den neuen Förderbedingungen vom 15. Mai ein Kauf von Angehörigen 1. Linie nicht mehr förderfähig ist?
Nein, die neuen Förderbedingungen der KfW für das Baukindergeld gelten für alle Anträge, die ab dem 17.5.2019 bei der KfW eingehen.
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