Meine Frau und ich besitzen ein Eigenheim und werden uns aufgrund unseres Nachwuchs ein größeres Haus kaufen. Unter welchen Umständen sind wir Baukindergeld berechtigt?
Zunächst einmal müssen Sie die allgemeinen Förderbedingungen erfüllen, damit das Baukindergeld in Frage kommt (Haushaltseinkommen etc.). Was das vorhandene Eigenheim angeht, gibt es nur eine Möglichkeit, die Förderung zu erhalten: Das jetzige Haus muss verkauft sein, bevor Sie den Kaufvertrag für das neue Haus unterschreiben. Die Stichtage für Verkauf / Neukauf dürfen sich nicht überschneiden.
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