Expertenrat

Überall gibt es nur allgemeine Informationen zum Baukindergeld. Wie sieht es denn im Einzelfall mit dem Familienbegriff aus?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Philip H. am 08.08.2018 

Überall sind nur die allgemeinen Informationen zum Baukindergeld zu finden. Wie sieht es aber im Einzelfall aus, wenn z.B., wenn:  - Vor Eheschließung, vor Familiengründung, hatte ich bereits eine Eigentumswohnung. Nun wollen meine Frau, Tochter und ich, in das 2018 erworbene Haus ziehen und die Förderung mitnehmen. Fallen wir aus dem Raster oder verstehe ich die Formulierung richtig: "Baukindergeld können alle FAMILIEN beantragen, die 2018 ein Eigenheim erworben haben und selbst bewohnen". Eine FAMILIE waren wir ja erst nach der Eheschließung, korrekt?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Es gibt tatsächlich derzeit nur allgemeine Informationen zum Baukindergeld. Das liegt daran, dass bisher nur die Eckdaten veröffentlicht sind, die ausführlichen Förderrichtlinien aber noch fehlen. Deshalb können wir Fragen auch nur auf dem jetzigen Stand der Informationen beantworten.

Zu Ihrer Frage: Eine Familie - zumindest in der Definition des Baukindergeldes - wurden Sie mit Geburt Ihres Kindes. Haben Sie Ihre Eigentumswohnung davor erworben, sollte das für die Förderung keine Rolle spielen. Den Zuschuss erhalten - nach jetzigem Stand der Informationen - alle Familien, die erstmals eine Immobilie in Deutschland erwerben (und die Vorausetzungen wie die Einkommensgrenze erfüllen.)

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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