Expertenrat

Kaufvertrag und Baugenehmigung sind von 2017. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld ?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Abyassin  L. am 09.05.2018 

Ich habe meinen Kaufvertrag im Mai 2017 unterschrieben, die Baugenehmigung kam im November 2017, eingezogen sind wir noch nicht , weil wir noch am Umbau sind. Frage: haben wir Anspruch auf Baukindergeld ?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Der Anspruch auf Baukindergeld gilt für alle Kaufverträge beziehungsweise Baugenehmigungen für selbstgenutzte Immobilien in Deutschland, die seit dem 1. Januar 2018 neu abgeschlossen oder erteilt wurden. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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