Ich habe meinen Kaufvertrag im Mai 2017 unterschrieben, die Baugenehmigung kam im November 2017, eingezogen sind wir noch nicht , weil wir noch am Umbau sind. Frage: haben wir Anspruch auf Baukindergeld ?
Der Anspruch auf Baukindergeld gilt für alle Kaufverträge
beziehungsweise Baugenehmigungen für selbstgenutzte Immobilien in
Deutschland, die seit dem 1. Januar 2018 neu abgeschlossen oder erteilt
wurden. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
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