Wir erwerben im Januar 2020 unser Grundstück. Unser Bauunternehmer meinte das ist für den Erhalt der Baugenehmigung bis Ende März knapp wird,da über den Jahreswechsel unsere Pläne nicht weiterkommen und dann das Amt ( durch das hier zu entstehende Baugebiet ) viel zu tun hat. Reicht für das baukindergeld auch die zur Kenntnisnahme des Antrages für die Baugenehmigung?
Leider nein. Für den Anspruch auf Baukindergeld ist eine Baugenehmigung erforderlich. Die Kenntnisnahme des Bauantrags ist nicht ausreichend.
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