Im aktuellen Merkblatt zum Baukindergeld steht, dass keinerlei Eigentum an einer Wohnimmobilie vorhanden sein darf. Gilt dies auch für den Fall, dass eine Wohnimmobilie vorhanden ist, auf diese jedoch ein Nießbrauch eingetragen ist? Es besteht für diese Immobilie also weder ein Wohnrecht noch ein Erlös durch Mieten.
Laut Auskunft der KfW ist auch das ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Wer den Zuschuss beantragen möchte, darf zum Stichtag Kaufvertrag/Baugenehmigung für keine weitere Wohnimmmobilie in Deutschland im Grundbuch stehen.
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