Expertenrat

Wir sind letztes Jahr im Mai in unser Eigenheim eingezogen, unsere Tochter wurde Anfang Oktober geboren. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Maria S. am 08.04.2019 

Wir sind letztes Jahr im Mai in unser Eigenheim eingezogen, konnten den Antrag jedoch nicht nach drei Monaten stellen, da unsere Tochter erst Anfang Oktober geborgen wurde. Haben wir nun kein Anrecht auf das Baukindergeld? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Da Sie vor dem Start des Baukindergeldes eingezogen sind, gilt folgende Regelung aus dem Merkblatt der KfW: "Ist Ihr Einzug im Jahr 2018 vor dem Produktstart am 18.09.2018 erfolgt, können Sie Ihren Zuschussantrag bis zum 31.12.2018 stellen. Bei Einzug vor Produktstart gilt, dass Kinder gefördert werden, die zum Datum des Einzugs (gemäß Datum auf amtlicher Meldebestätigung) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten beziehungsweise spätestens 3 Monate nach Einzug geboren wurden."

Ihr Kind wurde circa 5 Monate nach Ihrem Einzug geboren - deshalb kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung