Und schon gibt es die ersten Unklarheiten. Einerseits heißt es "Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt worden ist. " und dann "Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 unterzeichnet worden sein." Heißt das jetzt, dass der Kaufvertrag nur wichtig ist wenn man ein neues, aber schon gebautes Haus kauft? Wir haben im Oktober 2017 einen Werkvertrag unterschrieben und im Januar 2018 gab es die Baugenehmigung. Das Gebiet wird derzeit noch erschlossen und der Bau der knapp 30 Reihenhäuser soll demnächst beginnen. Sind wir nun förderfähig oder nicht? Nicht mal der KfW Mitarbeiter war sich zu 100% sicher...
Nach allem, was bisher heute veröffentlicht wurde, gibt es drei "Förderfälle" für das Baukindergeld:
Wir würden es auch so sehen, dass Ihr Fall in die erste Kategorie fällt und damit das Datum der Baugenehmigung relevant ist.
Jetzt habe ich auf der Seite der KfW unter Frage "Wen fördern wir" folgendes gefunden:
Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten.
Wenn man auf Kaufvertrag klickt, kommt die Info:
Für ein neues Haus mit Grundstück vom Bauträger, für ein bestehendes Haus und für eine Eigentumswohnung
Klickt man auf Baugenehmigung, steht da:
Für ein Haus, dass Sie in Eigenregie bauen
Das war es dann wohl in unserem Fall mit dem Baukindergeld da ein bauträger das ganze Gebiet mit den 30 Reihenhäusern bebaut oder?
Sie haben Recht - offensichtlich unterscheidet die KfW bei neu zu bauenden Häusern zwischen einem Kauf vom Bauträger und privaten Bauherren. Wenn es in Ihrem Fall tatsächlich ein Kauf von Grundstück inklusive Haus von einem Bauträger war, dann fallen Sie wohl leider aufgrund des Kaufvertrags-Datums aus der Förderung raus. Da wir aber nicht alle Kaufdetails kennen, fragen Sie bitte unbedingt auch bei der KfW nochmals nach.
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