Zahlungsplan

Zahlung Zug um Zug und nach mängelfreier Leistung

Der Zahlungsplan ist wichtiger Bestandteil des Bauvertrags. In ihm wird vereinbart, wann und in welcher Höhe der Bauherr Abschlagszahlungen leisten muss. Keinesfalls sollten Bauherren dabei in Vorkasse gehen und auch ein Abschlag bei Vertragsschluss ist unüblich. Zahlen sollten Bauherren immer erst dann, wenn die jeweilige Teilleistung mängelfrei abgeschlossen ist.

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Zahlungsplan
 
Auf Vorkasse sollten Bauherren sich nicht einlassen. Die Zahlung ohne Gegenleistung birgt erhebliche Risiken
Auf Vorkasse sollten Bauherren sich nicht einlassen. Die Zahlung ohne Gegenleistung birgt erhebliche RisikenFoto: KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar

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Zahlungsplan im Bauvertrag genau festlegen
Der Zahlungsplan im Bauvertrag sollte genau festgelegt werden und dem tatsächlichen Baufortschritt entsprechen. Denn beim Hausbau gilt: Die Zahlung erfolgt Zug um Zug und erst, wenn die jeweilige Teilleistung mängelfrei abgeschlossen wurde. Üblich sind Abschlagszahlungen zum Beispiel jeweils nach der Dacheindeckung, nach abgeschlossener Installation und Fenstereinbau, nach dem Innenausbau, den Estricharbeiten oder dem fertigen Ausbau. Die Schlussrate wird erst nach der Bauabnahme fällig und sollte erst dann gezahlt werden, wenn das Haus endgültig fertig gestellt und weitgehend mängelfrei ist.

Bauvertragsrecht begrenzt Abschlagszahlungsraten auf maximal 90 Prozent
Anfang 2018 trat das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Auch einige Details zum Zahlungsplan für Verbraucherbauverträge sind darin geregelt. Sie bringen mehr Sicherheit für private Bauherren, die schlüsselfertig bauen: Maximal 90 Prozent kann die Baufirma per Abschlagszahlung verlangen. Die übrigen zehn Prozent werden erst fällig, wenn der Bau tatsächlich mängelfrei und fertig ist. Diese Regelung gilt zusätzlich zur Fertigstellungssicherheit von fünf Prozent, die es nach altem Recht schon gab und für den Verbraucherbauvertrag beibehalten wurde.

Diese gesetzliche Regelung gilt übrigens nicht für Bauträgerverträge! Die Abschläge im Bauträgervertrag sind in der Abschlagszahlungsverordnung geregelt.

Vorkasse birgt erhebliche Risiken für Bauherren
Auf eine Zahlung ohne erbrachte Leistung sollten Bauherren sich nicht einlassen. Denn die Vorkasse birgt erhebliche Risiken, Bauherren erhalten keine Gegenleistung und im Insolvenzfall ist das bereits gezahlte Geld weg. Das gleiche gilt für eine Abschlagszahlung bei Vertragsabschluss. Solche Verträge sind unseriös und setzen Bauherren einem hohen finanziellen Risiko aus. Manchmal gehen Bauherren auch unfreiwillig in Vorlage, wenn die Baufirma nämlich schon eine Rechnung für einen Bauabschnitt schickt, der noch gar nicht fertiggestellt ist oder Mängel hat. Bauherren sollten sich deshalb unbedingt regelmäßig über den aktuellen Stand auf der Baustelle informieren und am besten einen Sachverständigen mit einer baubegleitenden Qualitätskontrolle beauftragen.

Sicherheitsleistungen mindern das Risiko
Auf Nummer sicher gehen Bauherren, wenn zusätzliche Sicherheitsleistungen wie eine Bank- oder Fertigstellungsbürgschaft im Bauvertrag vereinbart werden. Gerät der Baupartner in finanzielle Not, springt dann die Bank ein.


Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 
 
 
 
 

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    VPB-Baubegleitung beim Neubau Video: VPB Verband Privater Bauherren e.V.
 
 

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